4 Übersicht - Ökologische Infrastruktur Mittelland ÖIM

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ÖI-Planung
zusammentragen
In diesem Modul wird die eigentliche ÖI-Planung zusammengestellt sowie räumliche und inhaltliche Schwerpunkte (Schwerpunkträume - SPR) und Soll-Zustand definiert.
Die Planung zeigt damit den Soll-Zustand der ÖI im jeweiligen Kanton auf; sowohl quantitativ (Flächenbedarf) wie auch räumlich bezeichnet (Schwerpunkte) sowie mit qualitativen Anforderungen.
Ergebnisse
Modul 4
  • Räumliche Schwerpunkte der ÖI im Kanton, mit Gewichtung und inhaltlicher Ausrichtung bzw. Stossrichtungen (im Sinne „Sichern“, „Aufwerten und Ergänzen“, „Neuschaffung“ etc.) - in Form von Schwerpunkträumen (SPR) für die einzelnen Teilebenen/Teilnetze.
  • Soll-Zustand im Sinne Flächenbedarf mit qualitativen Anforderungen
Die Zwischenergebnisse aus der Funktionsanalyse (Modul 3) erlauben es, Schwerpunkte und eigentliche Schwerpunkträume für die ÖI abzugrenzen. In einem ersten Ansatz macht dies pro Teilebene, Teilnetz oder Gilde Sinn, in einem zweiten Schritt sind auch Zusammenführungen zu prüfen.

Aus Ist-Zustand und Funktionsanalysen ergeben sich Grundlagen, die es erlauben, die inhaltliche Ausrichtung der einzelnen Schwerpunkträume festzulegen. Mit der Stossrichtung soll v.a. festgelegt werden, ob in den einzelnen Räumen eher eine Sicherung des Bestehenden im Vordergrund steht oder eine Aufwertung und Ergänzung oder ob aufgrund von Defiziten neue Flächen geschaffen werden müssen.

Aufgrund der vorhandenen Daten kann eine erste Abschätzung zur Priorität einzelner Räume erfolgen, sei dies aufgrund der Bedeutung für die Funktionalität der ÖI oder aufgrund der Dringlichkeit von Massnahmen.

Neben der räumlichen Schwerpunktsetzung soll die ÖI-Fachplanung auch den bestehenden Flächenbedarf. Vom BAFU wird im Herbst 2020 eine gesamtschweizerische Grundlage vorgestellt, differenziert nach biogeografischen Teilregionen. Darauf können sich die Kantone bei ihren Analysen abstützen und diese Grundlagen auf kantonaler Ebene konkretisieren, präzisieren und wo nötig ergänzen.
Folgt
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